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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klar, fair und verständlich — so wie wir auch arbeiten. Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Coreflow GmbH und ihren Kunden bei Webdesign, Onlineshops, SEO, Google Ads, Wartung und Hosting.

Anbieter
Coreflow GmbH
Sitz
Sigmund-Freud-Platz 1, 8330 Feldbach
Geltung
Unternehmergeschäft (§ 1 UGB)
Stand
20.08.2026
Inhalt
  1. 01Geltungsbereich
  2. Unternehmergeschäft
  3. Form und Kommunikation
  4. 02Vertragsabschluss
  5. 03Leistungsumfang
  6. 04Mitwirkungspflichten des Kunden
  7. 05Termine, Fristen und höhere Gewalt
  8. 06Preise und Zusatzleistungen
  9. 07Zahlungsbedingungen
  10. Zahlungsverzug
  11. Aufrechnung und Zurückbehaltung
  12. 08Projektleistungen – Abnahme
  13. Zwischenfreigaben
  14. Stornierung und Abbestellung
  15. 09Vertragslaufzeit und Kündigung
  16. 10Preisänderungen
  17. Änderungen dieser AGB
  18. 11SEO
  19. 12SEA
  20. Werbekonten und Kampagnendaten
  21. 13Wartung, Hosting und Drittanbieter
  22. 14Domains
  23. 15Softwarelizenzen
  24. 16Arbeitskontingente
  25. 17Ratenmodelle
  26. 18Nutzungsrechte
  27. Eigentum an Arbeitsergebnissen
  28. Nutzungsrechte an Kundendaten
  29. Aufbewahrung und Herausgabe von Daten
  30. Software, Automatisierung und KI
  31. 19Verantwortung für Inhalte
  32. 20Datenschutz & Auftragsverarbeitung
  33. 21Gewährleistung & Verjährung
  34. 22Haftung
  35. 23Vertraulichkeit
  36. 24Referenznennung
  37. 25Schlussbestimmungen
  38. 26Stand
Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Geltungsbereich
  2. 1a. Unternehmergeschäft
  3. 1b. Form und Kommunikation
  4. 2. Vertragsabschluss
  5. 3. Leistungsumfang
  6. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden
  7. 5. Termine, Fristen und höhere Gewalt
  8. 6. Preise und Zusatzleistungen
  9. 7. Zahlungsbedingungen
  10. 7a. Zahlungsverzug
  11. 7b. Aufrechnung und Zurückbehaltung
  12. 8. Projektleistungen – Abnahme
  13. 8a. Zwischenfreigaben
  14. 8b. Stornierung und Abbestellung
  15. 9. Vertragslaufzeit und Kündigung
  16. 10. Preisänderungen
  17. 10a. Änderungen dieser AGB
  18. 11. SEO
  19. 12. SEA
  20. 12a. Werbekonten und Kampagnendaten
  21. 13. Wartung, Hosting und Drittanbieter
  22. 14. Domains
  23. 15. Softwarelizenzen
  24. 16. Arbeitskontingente
  25. 17. Ratenmodelle
  26. 18. Nutzungsrechte
  27. 18a. Eigentum an Arbeitsergebnissen
  28. 18b. Nutzungsrechte an Kundendaten und Inhalten
  29. 18c. Aufbewahrung und Herausgabe von Daten
  30. 18d. Software, Automatisierung und KI
  31. 19. Rechtliche Verantwortung für Inhalte
  32. 20. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  33. 21. Gewährleistung, Mängelrüge und Verjährung
  34. 22. Haftung
  35. 23. Vertraulichkeit
  36. 24. Referenznennung
  37. 25. Schlussbestimmungen
  38. 26. Stand
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen der Coreflow GmbH, Sigmund-Freud-Platz 1, 8330 Feldbach, Österreich (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

01

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen des Anbieters, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Onlineshop-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Wartung, Hosting, Coreflow 360, Beratung sowie sonstige digitale Dienstleistungen.

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1aUnternehmergeschäft

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, Unternehmer zu sein und den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens abzuschließen.

Der Anbieter ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu überprüfen, etwa durch Abfrage der UID-Nummer oder Einsicht in das Firmenbuch.

1bForm und Kommunikation

Soweit diese AGB oder das jeweilige Angebot Schriftlichkeit oder Schriftform vorsehen, genügt zur Wahrung dieser Form die Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung verlangt wird.

Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen sind an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten der jeweils anderen Partei zu richten. Beide Parteien halten ihre Kontaktdaten aktuell.

02

Vertragsabschluss

Angebote sind innerhalb der im jeweiligen Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich. Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, bleibt der Anbieter bis zur Annahme oder zum Widerruf des Angebots daran gebunden.

Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Angebots, Auftragsbestätigung, Annahme in Textform (z. B. E-Mail) oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch den Anbieter.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

03

Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert verrechnet.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen geeignete Subunternehmer oder Dienstleister einzusetzen.

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine bestimmte technische Methode, Software, Plattform oder Arbeitsweise zugesagt wurde, bleibt die Wahl der zur Vertragserfüllung geeigneten technischen und organisatorischen Mittel dem Anbieter überlassen.

04

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereitzustellen.

Verzögerungen, Stillstände oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung länger als 14 Tage aus oder kommt es aus Gründen aus der Sphäre des Kunden zu einem vergleichbaren Projektstillstand, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt zu pausieren und aus der laufenden Ressourcenplanung zu nehmen. Ursprünglich vorgesehene Termine und Fertigstellungszeiträume verlieren in diesem Fall ihre Verbindlichkeit. Die Wiederaufnahme erfolgt nach verfügbarer Kapazität des Anbieters.

Zusätzlicher Aufwand, der durch Unterbrechung, neuerliche Einarbeitung, Reaktivierung, Terminverschiebung oder Wiederaufnahme entsteht, kann nach dem vereinbarten Stundensatz, mangels gesonderter Vereinbarung nach dem in diesen AGB genannten Stundensatz, verrechnet werden.

Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten, Marken) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos.

05

Termine, Fristen und höhere Gewalt

Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Ereignisse höherer Gewalt, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern, Streiks, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, Lieferengpässe oder fehlende Mitwirkung berechtigen den Anbieter zur angemessenen Fristverlängerung und/oder zur Anpassung des Leistungsplans.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Teil des Vertrags schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

06

Preise und Zusatzleistungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden - sofern nicht anders vereinbart - mit EUR 120,- netto pro Stunde im 15-Minuten-Takt verrechnet. Jede angefangene Einheit gilt als volle Einheit.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind bei Projektleistungen zwei angemessene Korrektur- bzw. Feedbackschleifen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs enthalten. Weitere Korrekturen, nachträgliche Änderungswünsche, Richtungswechsel sowie Änderungen an bereits freigegebenen Inhalten, Designs, Strukturen oder Konzepten werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.

Reisezeiten, Vor-Ort-Termine sowie Spesen werden – sofern nicht im Angebot inkludiert – gesondert verrechnet.

07

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form (z. B. als PDF per E-Mail) zu erhalten.

Ist eine Anzahlung, Vorauszahlung oder erste Teilzahlung vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, vor deren vollständigem Eingang mit der Leistungserbringung zu beginnen oder hierfür Ressourcen endgültig zu reservieren, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen zu pausieren, Zugänge zu sperren, Kampagnen auszusetzen oder Hosting und Wartung temporär einzuschränken. Die Zahlungspflicht bleibt aufrecht.

Der Anbieter ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung offene Leistungen zurückzuhalten.

7aZahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der jeweils geltenden Höhe.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Inkassomaßnahmen zu ersetzen.

7bAufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt, vom Anbieter ausdrücklich in Textform anerkannt oder mit der Forderung des Anbieters in rechtlichem Zusammenhang stehend (konnex) sind. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Anbieters gilt der Aufrechnungsausschluss nicht.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder konnexer Gegenforderungen zu.

08

Projektleistungen – Abnahme

Bei Projektleistungen (insbesondere Webdesign oder Onlineshop) erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme.

Der Anbieter fordert den Kunden zur Abnahme in Textform auf. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Mängelanzeige in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

Eine produktive Nutzung (z. B. Veröffentlichung, Liveschaltung, Einsatz in Kampagnen oder Übergabe an Dritte) gilt jedenfalls als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich schriftlich gerügt werden.

Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8aZwischenfreigaben

Fordert der Anbieter den Kunden zur Freigabe eines Zwischenstands, insbesondere von Seitenstruktur, Konzept, Design, Texten, Inhalten, Kampagnenstruktur oder vergleichbaren Arbeitsergebnissen auf, hat der Kunde konkrete Einwände innerhalb von 7 Kalendertagen in Textform mitzuteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine konkrete Rückmeldung, ist der Anbieter berechtigt, auf Basis des übermittelten Zwischenstands weiterzuarbeiten. Spätere Änderungswünsche, die eine Überarbeitung bereits darauf aufbauender Leistungen erfordern, gelten als Zusatzleistung und werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

8bStornierung und Abbestellung

Bei einer Stornierung oder Abbestellung eines verbindlich erteilten Auftrags sind bereits erbrachte Leistungen sowie beim Anbieter angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere Lizenzen und Leistungen Dritter, in jedem Fall vollständig zu vergüten.

Erfolgt die Stornierung vor Beginn der Leistungserbringung, gebührt dem Anbieter darüber hinaus eine pauschale Abgeltung in Höhe von 30 % des vereinbarten Netto-Vertragswerts für insbesondere Planungs-, Organisations-, Vorbereitungs-, Dispositions- und Reservierungsaufwand.

Erfolgt die Stornierung einer einmaligen Projektleistung nach Beginn der Leistungserbringung, sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Zusätzlich gebührt dem Anbieter eine pauschale Abgeltung in Höhe von 50 % des auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Netto-Vertragswerts. Ersparte Aufwendungen des Anbieters sind in dieser Pauschale berücksichtigt.

Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der dem Anbieter zustehende Anspruch im konkreten Fall höher oder geringer ist. Dem Anbieter bleibt insbesondere die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Schadens vorbehalten.

Bei laufenden Leistungen richtet sich die Vergütungspflicht nach der vereinbarten Mindest- bzw. Erstlaufzeit. Eine vom Kunden gewünschte vorzeitige Einstellung oder Beendigung der Leistung entbindet ihn nicht von den bis zum Ende der vereinbarten Mindest- bzw. Erstlaufzeit bestehenden Zahlungspflichten, soweit kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Beendigung vorliegt.

Als Beginn der Leistungserbringung gilt jede konkrete vertragsbezogene Tätigkeit des Anbieters nach Vertragsabschluss, insbesondere ein Kickoff-, Design-, Konzeptions- oder Abstimmungstermin, die Erstellung von Konzepten, Strukturen oder Entwürfen, Analysen, Recherchen sowie die Einrichtung von Systemen, Konten oder Kampagnen. Sind die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Anforderungen bereits im Zuge des Vertragsabschlusses ausreichend geklärt worden, kann die Leistungserbringung bereits zu diesem Zeitpunkt beginnen.

Bei einmaligen Leistungen entspricht der Netto-Vertragswert dem vereinbarten Netto-Auftragswert. Bei laufenden Leistungen entspricht er der für die vereinbarte Mindest- bzw. Erstlaufzeit geschuldeten Netto-Gesamtvergütung.

Zwingende gesetzliche Rechte sowie das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

09

Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufende Verträge werden für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen.

Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich in Textform (z. B. E-Mail) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.

Eine vom Kunden gewünschte vorzeitige Einstellung oder Beendigung laufender Leistungen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit lässt die bis zum Ende der Mindestlaufzeit bestehenden Zahlungspflichten unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Zahlungsverzug bleibt oder wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.

10

Preisänderungen

Der Anbieter ist berechtigt, Preise für Folgeperioden anzupassen, sofern sich maßgebliche Kostenfaktoren (insbesondere Personal-, Lizenz-, Hosting-, Infrastruktur- oder Energiekosten) ändern oder eine Anpassung auf Grundlage des österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI 2020) erforderlich wird.

Preisänderungen werden spätestens 30 Tage vor Beginn der neuen Vertragsperiode schriftlich mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode ordentlich zu kündigen.

10aÄnderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung, Weiterentwicklung des Leistungsangebots) erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als vereinbart; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode ordentlich zu kündigen.

11

SEO

SEO-Leistungen sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.

Es werden keine Garantien für Rankings, Leads, Umsätze oder wirtschaftliche Erfolge übernommen.

Änderungen an Suchmaschinen-Algorithmen, Tools, Plattformen oder Marktbedingungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

Der Anbieter haftet - soweit gesetzlich zulässig - nicht für Rankingverluste, Indexierungs- oder Darstellungsänderungen, Sperren, Einschränkungen oder sonstige Maßnahmen von Suchmaschinen, Plattformen oder Drittanbietern, sofern diese nicht vom Anbieter schuldhaft verursacht wurden.

12

SEA

SEA-Leistungen stellen Dienstleistungen dar. Der Anbieter schuldet die Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Kampagnen, nicht jedoch bestimmte Klickpreise, Leads oder Umsätze.

Mediabudgets, Plattformgebühren und Werbekosten (z. B. Google Ads, Meta) sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden zu tragen und direkt an den jeweiligen Anbieter zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Kampagnen auszusetzen.

Freigaben, Ablehnungen, Sperren, Einschränkungen, Richtlinienänderungen, Account-Prüfungen, Gebots- oder Auslieferungsentscheidungen von Google, Meta oder sonstigen Werbeplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Anbieter haftet dafür nur, soweit er diese Umstände schuldhaft verursacht hat.

12aWerbekonten und Kampagnendaten

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta) auf den Namen und auf Rechnung des Kunden eingerichtet bzw. geführt. Der Kunde ist und bleibt Inhaber dieser Konten samt der darin enthaltenen Daten; der Anbieter erhält die für die Betreuung erforderlichen Zugriffsrechte.

Werden Kampagnen ausnahmsweise über Konten des Anbieters geführt, besteht kein Anspruch auf Übertragung des Kontos. Der Anbieter stellt dem Kunden in diesem Fall bei Vertragsende auf Wunsch die wesentlichen Kampagneninformationen (insbesondere Kampagnenstruktur, Keywords, Anzeigentexte, Zielgruppen-Einstellungen) in einem gängigen Format zur Verfügung; der damit verbundene Aufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet werden.

13

Wartung, Hosting und Drittanbieter

Hosting- und Wartungsleistungen erfolgen unter Einbindung externer Infrastruktur- und Softwareanbieter.

Der Anbieter schuldet im Rahmen von Hosting/Wartung die vereinbarte Leistung und die angemessene Mitwirkung an der Störungsbehebung, jedoch keine durchgehende oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Service-Level-Vereinbarung (SLA) vereinbart wurde.

Für Ausfälle oder Störungen, die durch Drittanbieter, höhere Gewalt, notwendige Wartungsfenster, Updates oder Sicherheitsmaßnahmen verursacht werden, haftet der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – nicht.

Sind Datensicherungen (Backups) im Angebot ausdrücklich als Leistungsbestandteil ausgewiesen, erfolgen diese im vereinbarten Umfang und Intervall. Darüber hinaus ist der Kunde selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Eine vollständige Wiederherstellung nach Datenverlust kann nicht garantiert werden.

14

Domains

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Domains im Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters auf den Namen des Anbieters registriert, verwaltet und von diesem bezahlt werden. In diesem Fall bleibt der Anbieter während der Vertrags- bzw. Betreuungsdauer eingetragener Domain-Inhaber und übernimmt die technische und administrative Verwaltung der Domain.

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das Recht, die Domain im Rahmen der vereinbarten Leistungen für seinen Unternehmensauftritt zu nutzen.

Übliche Registrierungs- und Verlängerungskosten einer Standarddomain sind, sofern im Angebot eine laufende Hosting-, Wartungs- oder Betreuungsleistung vereinbart ist, mit der laufenden Vergütung abgegolten. Premiumdomains, Sonderendungen, zusätzliche Domains sowie außergewöhnliche Registrierungs-, Transfer- oder Providerkosten werden gesondert verrechnet.

Nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis kann der Kunde die Übertragung einer ausschließlich für ihn registrierten Domain auf sich oder einen von ihm benannten Provider verlangen, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht. Der für Übertragung, Inhaberwechsel und Providerwechsel entstehende Aufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet werden.

Domains, die unabhängig vom Kunden bereits dem Anbieter gehören, vom Anbieter für mehrere Leistungen oder Kunden genutzt werden oder ausdrücklich nur zur Nutzung überlassen wurden, sind von einem Übertragungsanspruch ausgeschlossen.

Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Domainbezeichnung, insbesondere hinsichtlich Marken-, Namens- und Kennzeichenrechten Dritter, ist der Kunde verantwortlich.

15

Softwarelizenzen

Bereitgestellte Softwarelizenzen bleiben im Eigentum des Anbieters oder des jeweiligen Lizenzgebers und dürfen ausschließlich während aktiver Vertragslaufzeit genutzt werden.

Nach Vertragsende besteht kein Anspruch auf Weiterverwendung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Der Anbieter informiert den Kunden auf Anfrage, welche für den laufenden Betrieb wesentlichen Komponenten (z. B. Themes, Plugins, Tools) auf Lizenzen des Anbieters beruhen. Bei Vertragsende unterstützt der Anbieter den Kunden auf Wunsch dabei, erforderliche Lizenzen auf eigene Rechnung zu erwerben oder auf gleichwertige Alternativen umzustellen; dieser Aufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.

16

Arbeitskontingente

Vereinbarte Stunden- oder Leistungskontingente gelten ausschließlich für den jeweils vereinbarten Zeitraum (in der Regel Kalendermonat). Nicht genutzte Kontingente verfallen und werden nicht übertragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

17

Ratenmodelle

Bei vereinbarten Ratenmodellen besteht Zahlungspflicht für die gesamte Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung entbindet nicht von offenen Raten.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Restforderung fällig zu stellen, sofern dies im Angebot oder der Rechnung ausgewiesen ist.

18

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse produktiv zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

18aEigentum an Arbeitsergebnissen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an erstellten Konzepten, Entwürfen, Quellcodes, Designs, Strukturen, Templates und sonstigen Arbeitsergebnissen beim Anbieter.

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts auf Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters; im Fall einer Unternehmensveräußerung oder -nachfolge des Kunden wird diese Zustimmung nicht unbillig verweigert.

Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Quelldateien, Rohdaten, Entwicklungsumgebungen oder internen Projektunterlagen besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

18bNutzungsrechte an Kundendaten und Inhalten

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit jene Rechte ein, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, insbesondere zur Verarbeitung, Speicherung und Veröffentlichung bereitgestellter Inhalte im Rahmen der beauftragten Leistungen.

Der Kunde versichert, hierzu berechtigt zu sein und hält den Anbieter gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

18cAufbewahrung und Herausgabe von Daten

Nach Beendigung des Vertrags ist der Anbieter nicht verpflichtet, Projektdateien, Entwicklungsstände, Backups, Rohdaten, offene Arbeitsdateien oder sonstige projektbezogene Daten unbegrenzt aufzubewahren.

Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, abweichenden Vereinbarungen oder berechtigten Interessen entgegenstehen, ist der Anbieter berechtigt, solche Daten sechs Monate nach Vertragsende zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung jener Daten verantwortlich, die er über das Vertragsende hinaus benötigt.

Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter bei Vertragsende die auf seinen Systemen gespeicherten Inhalte der Website bzw. des Onlineshops (insbesondere Datenbank-Export und Mediendateien) einmalig in einem gängigen Format bereit. Der damit verbundene Aufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet werden. Ein Anspruch auf offene Quelldateien, Entwicklungsumgebungen oder interne Unterlagen besteht nur nach Maßgabe von Punkt 18a.

18dEinsatz von Software, Automatisierung und KI

Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Software-, Automatisierungs- und KI-Systeme sowie sonstige digitale Werkzeuge einzusetzen, sofern dadurch die vereinbarte Leistung, Vertraulichkeit, Datenschutz und sonstige gesetzliche Verpflichtungen gewahrt bleiben.

Die Auswahl der eingesetzten internen Werkzeuge und Arbeitsmethoden obliegt dem Anbieter, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine bestimmte technische Methode oder ein bestimmtes System vereinbart wurde.

19

Rechtliche Verantwortung für Inhalte

Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte, Funktionen und Werbemaßnahmen des Kunden ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Dies betrifft insbesondere Impressum und Offenlegung, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise und Einwilligungslösungen, eigene AGB und Verbraucherinformationen des Kunden, Preisauszeichnung und Kennzeichnungspflichten, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Fragen sowie allfällige gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Der Anbieter setzt vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Rechtstexte und Vorgaben technisch um; eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung erfolgt nicht. Dem Kunden wird empfohlen, Rechtstexte durch qualifizierte Stellen erstellen bzw. prüfen zu lassen.

Der Kunde hält den Anbieter hinsichtlich Ansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, schad- und klaglos.

20

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).

Soweit der Anbieter bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere im Rahmen von Hosting, Wartung oder Kampagnenbetreuung), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO ab. Diese geht in ihrem Anwendungsbereich diesen AGB vor.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus dessen Datenschutzerklärung.

21

Gewährleistung, Mängelrüge und Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate ab Abnahme verkürzt.

Der Kunde hat Leistungen unverzüglich nach Lieferung/Abnahme zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Leistungen gemäß § 377 UGB als genehmigt.

22

Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrags.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Bei Verlust oder Beschädigung von Daten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf jenen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

Schadenersatzansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

23

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

24

Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden sowie erbrachte Leistungen als Referenz zu nennen und zu diesem Zweck Name, Logo und eine allgemeine Leistungsbeschreibung (z. B. „Webdesign", „SEO") zu verwenden.

Der Kunde kann der Referenznennung aus wichtigem Grund jederzeit in Textform widersprechen.

25

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

26

Stand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig in der nachstehenden Fassung.

Stand: 20. August 2026

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